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Preisabsicherung · Festpreis · PPA

Strompreis für Unternehmen sichern: Planungssicherheit für 2027 bis 2029

Sie möchten Energiepreise für ein, zwei oder drei Jahre besser kalkulieren? Wir vergleichen geeignete Stromliefer- und Beschaffungsmodelle mit spezialisierten Marktpartnern und prüfen, welche Preisbestandteile und Strommengen vertraglich abgesichert werden können.

Industriestrom & Power Purchase Agreements
Wirtschaftliche Einordnung

Was Unternehmen bei der Strombeschaffung beachten sollten

Transparente Entscheidungsgrundlagen statt pauschaler Preisversprechen.

01

Ist eine Strompreisgarantie für drei Jahre möglich?

Je nach Marktangebot und Bonität sind Festpreisvereinbarungen für bestimmte Lieferzeiträume und Mengen möglich. Eine Preisfixierung bezieht sich häufig auf den Energieanteil und nicht automatisch auf Netzentgelte, Umlagen, Steuern oder sonstige veränderliche Preisbestandteile.

02

Was ist der Unterschied zwischen Festpreisvertrag und PPA?

Ein klassischer Festpreis-Stromliefervertrag und ein Power Purchase Agreement (PPA) unterscheiden sich etwa in Vertragsparteien, Erzeugungsbezug, Mengenprofil, Laufzeit und Risikoverteilung. Nicht jedes PPA ist auf kurze Laufzeiten ausgelegt; ein Drei-Jahres-Angebot muss am Markt konkret geprüft werden.

03

Wann sollte die Beschaffung für 2027 bis 2029 geprüft werden?

Frühzeitiges Prüfen schafft Vergleichsmöglichkeiten, ist aber keine Gewähr für niedrigere Preise. Maßgeblich sind aktuelle Marktpreise, die bestehende Vertragsbindung, das Verbrauchsprofil und die individuelle Risikostrategie.

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Welche Risiken bleiben trotz festem Strompreis?

Mengenabweichungen, Profil- und Ausgleichsenergiekosten, Lastgang und veränderliche Netzentgelte oder Abgaben können weiterhin relevant sein. Wir betrachten deshalb die gesamte Vertragsstruktur, nicht nur einen Arbeitspreis in ct/kWh.

Ihr nächster Schritt

Stromkosten, Lieferjahre und Preisrisiken gemeinsam prüfen

Eine erste Einordnung beginnt mit Ihrem Jahresverbrauch, den bestehenden Lieferverträgen und dem geplanten Zeitraum. Wir prüfen die nächsten sinnvollen Schritte und sprechen bei Bedarf mit geeigneten Strommarktpartnern.

  • Strombedarf und bisherige Beschaffung erfassen
  • Festpreis, Tranchen und PPA fachlich vergleichen
  • Laufzeit, Preiskomponenten und Risiken transparent einordnen
  • Weiteres Vorgehen gemeinsam abstimmen
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Häufige Fragen

Antworten für Energieeinkauf und Geschäftsführung

Die passende Lösung hängt immer von Marktumfeld, Vertragsdetails und individuellem Lastprofil ab.

Ist eine Strompreisgarantie für drei Jahre möglich?

Je nach Marktangebot und Bonität sind Festpreisvereinbarungen für bestimmte Lieferzeiträume und Mengen möglich. Eine Preisfixierung bezieht sich häufig auf den Energieanteil und nicht automatisch auf Netzentgelte, Umlagen, Steuern oder sonstige veränderliche Preisbestandteile.

Was ist der Unterschied zwischen Festpreisvertrag und PPA?

Ein klassischer Festpreis-Stromliefervertrag und ein Power Purchase Agreement (PPA) unterscheiden sich etwa in Vertragsparteien, Erzeugungsbezug, Mengenprofil, Laufzeit und Risikoverteilung. Nicht jedes PPA ist auf kurze Laufzeiten ausgelegt; ein Drei-Jahres-Angebot muss am Markt konkret geprüft werden.

Wann sollte die Beschaffung für 2027 bis 2029 geprüft werden?

Frühzeitiges Prüfen schafft Vergleichsmöglichkeiten, ist aber keine Gewähr für niedrigere Preise. Maßgeblich sind aktuelle Marktpreise, die bestehende Vertragsbindung, das Verbrauchsprofil und die individuelle Risikostrategie.

Hinweis: Keine zugesicherte Kostensenkung und keine allgemeine Preisgarantie. Angebote, Vertragslaufzeiten und mögliche Preisfixierungen hängen von individuellen Voraussetzungen und verfügbaren Marktangeboten ab. Staatliche Industriestrompreisförderung ist von marktlichen Lieferverträgen getrennt zu betrachten.